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Milieuschutzgebiete in Berlin

Neue Verordnung zum Umwandlungsstopp in Milieuschutzgebieten in Berlin tritt am 13.03.2015 in Kraft!!!

In dem Zeitraum zwischen 2001 und 2010 wurden über 76.000 Wohnungen umgewandelt.

Laut Bauverwaltung wurden allein im Jahr 2014 ca. 9.000 Mietwohnungen  in Wohneigentum umgewandelt.

Bereits 23 % aller Wohnungen sind allein im Friedrichshainer Milieuschutzgebiet Boxhagener Platz schon in Wohneigentum umgewandelt worden.

In den Sanierungsgebieten Teutoburger Platz und Helmholtzplatz in Prenzlauer Berg sind sogar 40 beziehungsweise 29 Prozent der Wohnungen umgewandelt. Dabei lässt sich bei den vermieteten Eigentumswohnungen ein deutlich höheres Mietniveau ablesen: Hier beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete 6,90 Euro pro Quadratmeter, während sie in den übrigen Mietwohnungen bei 5,88 Euro liegt.

Ein Bremsen der Umwandlungstätigkeit würde also auch Druck von den Mieten nehmen. So die Befürworter des Umwandlungsverbots.

Seit 1998 erlaubt das Baugesetzbuch den Bundesländern, für Milieuschutzgebiete Verordnungen zu erlassen, mit denen die Eigentumsaufteilung für fünf Jahre genehmigungspflichtig wird.

Bisher macht nur Hamburg von dieser Möglichkeit Gebrauch, und zwar mit Erfolg. In den drei Hamburger Milieuschutzgebieten ist im Jahr 2012 nur für ein einziges Haus die Aufteilung in Einzeleigentum genehmigt worden. “Das Ziel der Umwandlungsverordnung ist in vollem Umfang erreicht”, erklärt Klaus Dobbrodt von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Der Pankower Baustadtrat Jens-Holger Kirchner will sich nun dafür einsetzen, dass der Senat eine vergleichbare Umwandlungsverordnung erlässt. Seit Anfang Januar gelten in den Pankower Milieuschutzgebieten überarbeitete Genehmigungskriterien, die künftig auch die bisherigen Sanierungsgebiete von Prenzlauer Berg erfassen sollen. Um die Eigentumsumwandlung zu stoppen, ist der Bezirk aber auf den Senat angewiesen.

Auch Friedrichshain-Kreuzberg fordert die Umwandlungsverordnung. “Die Daten zeigen, dass der Bedarf besteht”, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.

 

Einschränkungen in Milieuschutzgebieten

Hier sind Einbauküchen, ein zweites WC und großzügige Grundrisse in sanierten Wohnungen verboten.

  • Einbau einer Fußbodenheizung,
  • Einbau eines Innenkamins,
  • Schaffung von zur Wohnung gehörigen KFZ-Stellplatzanlagen
  • Wärmedämmmaßnahmen (nur bedingt möglich, Einsparungen sind nachzuweisen)

AUFZÜGE SIND LAUT AKTUELLER RECHTSSPRECHUNG ERLAUBT!

Der Argumentation des „altersgerechten Wohnens“ zufolge, ist der Anbau von Aufzügen in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig. Ältere Mieter müssen demnach nicht umziehen, wenn sie in einem der oberen Stockwerke wohnen.